Einhausung: Plangenehmigung ist rechtskräftig!
03.02.2016 › Quartier
Die vor Weihnachten durch das UVEK erteilte Plangnehnemigung für das Projekt Einhausung ist rechtskräftig. Gemäss einer Medienmitteilung des Bundesamtes für Strassen ASTRA Filiale Winterthur sind während der gesetzlichen Beschwerdefrist keine Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht eingegangen. Erich Rimml, Präsident der IG pro zürich 12, ist erleichtert. «Jetzt kann es mit dem Bauprojekt endlich vorwärts gehen.»
Als nächste Etappe wird das ASTRA Winterthur die Ausarbeitung des Detailprojekts in Angriff nehmen sowie die Submission und die Ausschreibung der Bauarbeiten vorbereiten. Erste bauliche Vorarbeiten sind ab 2017 vorgesehen; mit den Hauptarbeiten soll 2018/2019 begonnen werden.
Als nächste Etappe wird das ASTRA Winterthur die Ausarbeitung des Detailprojekts in Angriff nehmen sowie die Submission und die Ausschreibung der Bauarbeiten vorbereiten. Erste bauliche Vorarbeiten sind ab 2017 vorgesehen; mit den Hauptarbeiten soll 2018/2019 begonnen werden.