Bundesgericht verfügt Entschädigung wegen Minderwert durch Fluglärm
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Das Bundesgericht hat drei Eigenheimbesitzern in Nürensdorf, die den Flughafen Zürich vor 18 Jahren wegen Lärmbelästigung auf Entschädigung verklagt haben, Recht gegeben. Sie erhalten eine Entschädigung zwischen CHF 104'000 und CHF 121'000 zugesprochen. Damit taxiert des höchste Schweizer Gericht Liegenschaften, die auch im «entfernteren Anflugbereich» des Flughafen situiert sind, als entschädigungsberechtigt. Welche Auswirkungen der Entscheid dieses Pilotfalles auf weitere noch hängige Verfahren haben wird, ist derzeit noch nicht abzuschätzen.