Kanton bewilligt den Gestaltungsplan Ueberlandpark und damit die Einhausung
Das Bauprojekt Einhausung hat eine weitere Hürde genommen: Die Baudirektion des Kantons Zürich hat den vom Gemeinderat am 24. August genehmigten öffentlichen Gestaltungsplan Ueberlandpark Schwamendingen grundsätzlich gutgeheissen – mit folgenden Einschränkungen. Vom Kanton nicht genehmigt werden
Der Gestaltungsplan schafft die baurechtliche Voraussetzung für die 940 Meter lange Ummantelung der Autobahn zwischen Schöneichtunnel und Aubrugg. Er liegt nun bis zum 24. November öffentlich auf und kann bis dann beim Baurekursgericht angefochten werden.
- der Ausnützungsbonus bei subventionierten Wohnungen
- die Fassadenbegrünung und
- die Pflicht für gedeckte Abstellplätze für leichte Zweiräder. Teilweise umformuliert wird die Regelungen für Fuss- und Velowege; die Bezeichnung öffentliche Verbindungen wird gestrichen.
Der Gestaltungsplan schafft die baurechtliche Voraussetzung für die 940 Meter lange Ummantelung der Autobahn zwischen Schöneichtunnel und Aubrugg. Er liegt nun bis zum 24. November öffentlich auf und kann bis dann beim Baurekursgericht angefochten werden.