Fluglärm: Baugenossenschaften erhalten keine Minderwertentschädigungen

23.05.2018 › Fluglärm
Baugenossenschaften mit Liegenschaften in der Südanflugschneise des Flughafens Zürich erhalten keine Entschädigung für den von Flugzeugen verursachten Minderwert – private Hausbesitzer hingegen schon. Weil sie an die Kostenmiete gebunden sind und ihre Wohnungen nicht teurer vermieten dürfen, hat das Bundesgericht in einem von der Baugenossenschaft Opfikon angestrengten Verfahren in letzter Instanz eine Entschädigungspflicht der Flughafen Zürich AG verneint. Das Piloturteil betrifft nicht nur die BG Opfikon sondern Dutzende Baugenossenschaften mit Liegenschaften in der Südanflugschneise. Auch verschiedene gemeinnützige Wohnbauträger in Zürich-Schwamendingen sind von diesem Verdikt aus Lausanne betroffen. 
Artikel Stadt-Anzeiger

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