Ergänztes Schutzkonzept Süd liegt öffentlich auf

02.02.2018 › Fluglärm
Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verpflichtete den Flughafen Zürich, das vom Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Ende November 2013 genehmigte Schutzkonzept Süd mit weiteren Massnahme zu ergänzen, um die von morgendlichen Südanflügen betroffenen Personen gegen Aufwachreaktionen zu schützen. Der Flughafen Zürich hat diese Schutzkonzept-Ergänzung dem BAZL Ende Januar eingereicht. Es sieht bei den Wohnliegenschaften im erweiterten Perimeter die Montage eines Schliessmechanismus für Fenster oder eines Schalldämmlüfters vor. Im ergänzten Schutzkonzept Süd ist nun dieser Perimeter um 1700 Wohnungen erweitert. Es liegt bis Ende Februar öffentlich auf; die Einsprachefrist läuft bis zum 28. Februar 2018.
Medienmitteilung BAZL
Auflageunterlagen erg. Schutzkonzept Süd

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